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Stellungnahme zur zweiten Anhörung der Oberstufenverordnung, März 2016

Weitere Veränderungen der neuen Oberstufenverordnung (VO-GO) durchliefen im Februar/März 2016 eine zweite Anhörung.
Der NGLV spricht sich gegen die Option aus, die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache in Jahrgang 11 zu streichen, sofern der Schulvorstand dies beschließt. Wir sehen in der Beherrschung einer zweiten Fremdsprache eine wesentliche Studienvoraussetzung. Hier auf mögliche zusätzliche Stunden für das Fach Geschichte in einem alternativen Wahlpflichtangebot zu hoffen wäre zu kurz gedacht.
Weiterhin skeptisch stehen wir der Präsentationsprüfung gegenüber, weil durch dieses Format die Bewertungsmaßstäbe unscharf werden. Die eingesandte Stellungnahme finden Sie HIER.